Den sie wissen nicht, was sie tun: Teil II

Für Osnabrücker Bürger kaum noch auszuhalten- der Streit um den Neumarkt

Ein Kommentar von Bianka Specker

Laut Vorlage des Ratsinformationssystems hat die Vorhabenträgerin, die Neumarkt 14 Projekt GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 20. August 2019 für das geplante Ein­kaufs­zentrum mitgeteilt, dass die öffentliche Verlaut­barung der Unibail Rodamco Westfield Germany GmbH, dass sie das Einkaufszentrum nicht mehr realisieren wolle, nicht namens der Vorhabenträgerin erfolgt sei. 

Ein Beschluss der Neumarkt 14 Projekt GmbH & Co. KG als Vorhabenträgerinliege nicht vor. Die Erklärung der Unibail Rodamco Westfield Germany GmbH als Muttergesellschaft ihrer Hauptanteilseignerin sei für die Projekt GmbH von Rechts wegen unbeachtlich.

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht feststehe, dass die vereinbarten Durchführungsfristen nicht eingehalten würden, könne die Stadt Osnabrück im Falle der Aufhebung des Bebauungsplans Planentschädigungsansprüche nicht zurückweisen. 

Fazit: Die Runde geht an den Investor

Im Falle der Aufhebung des Bebauungsplans kommen Planentschädigungsansprüche auf die Stadt Osnabrück zu.

Aus den Gründen wie im ersten Teil „Denn sie wissen nicht, was sie tun“ dargelegt und auch in zwei Pressemitteilungen hier und hier vom Bund der Osnabrücker Bürger, ist zwischen den Beteiligten zu differenzieren. Das machte die Neumarkt 14 GmbH nun noch mal selbst deutlich.

Neben den vorherigen dargestellten Punkten ist auch das Argument, dass die Unibail Hauptkapitalsanleger sei und damit quasi „der Vorhabenträger“ gewagt. Wie die Beschlüsse innerhalb der Neumarkt 14 GmbH zu fassen sind, läßt wohl nur ein Blick in den Gesellschaftervertrag zu – die Unibail Rodamco Westfield Germany GmbH ist die Muttergesellschaft der Hauptanteilseignerin – aber abgesehen von den ganzen Ausführungen und Spekulationen, die noch weiter dazu gemacht werden könnten, steht eines fest und das liegt der Stadt nun sogar schriftlich vor:

Ein Beschluss der Neumarkt 14 Projekt GmbH & Co. KG als Vorhabenträgerin liegt nicht vor.

Deutlicher geht es kaum. Trotzdem stimmte der Rat gestern nahezu geschlossen für die Fahrt ins Ungewisse, das Damoklesschwert möglicher Regressforderungen über sich.

Die Aufhebung des B-Planes hätte weitreichende und nicht zu kalkulierbare Folgen:

BOB sieht abgesehen von möglichen Schadensersatzforderungen im Falle einer Aufhebung des Bebauungsplans auch nicht automatisch den alten B-Plan in Kraft gesetzt.

Leere Drohungen

Die Stadt Osnabrück würde mit der Aufhebung des B-Plans ein längerfristiger Rechtsstreit drohen. Der Investor würde das aushalten, zumal in der Zeit die Grundstückspreise weiter steigen und die Stadt zunehmend unter Zugzwang geraten würde.

Die Neumarkt 14 GmbH wird durch gestrigen Ratsbeschluss keinesfalls unter Druck gesetzt.

Zeit, Geld und Ansehen verliert bei dieser Auseinandersetzung eher die Stadt, vor allem die Osnabrücker Bürger und Bürgerinnen. Naives Vertrauen auf hanseatische Kaufmannstugenden hat die Stadt in diese Bredouille gebracht.

Statt eine Blockade aufzubauen hat der Bund der Osnabrücker Bürger konsequent auf konstruktive Gespräche gesetzt und als einzige Fraktion gestern im Osnabrücker Rat gegen den Beschluss gestimmt.

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