Rehbock sprang auf der Flucht vor Kampfhund-Mischling in eine große Glasscheibe und verendete

Leinenpflicht für Hunde ab 1.4.-15.7.20 – Nochmaliger Appell an alle Hundebesitzer

Die Leinenpflicht zum Schutze der Wildtiere in der Brut- Setz- und Aufzucht-Zeit wird, wie die ersten 18 Apriltage zeigen, leider von zu vielen Hundehaltern nicht befolgt. Die Jägerschaft OS-Stadt appelliert daher an die Verantwortung und Disziplin an die Hundehalter und möchte durch diese Bilder die möglichen Folgen vor Augen führen:

Bei Ansprache reagieren die meisten Halter desinteressiert bis aggressiv. Auch der Hinweis auf Bußgelder bis 5000€ bei Verstößen bringt in der Regel keine Einsicht. Der Einwand der Halter, daß ihre Hunde friedlich sind, kein Wild verfolgen und absolut gehorchen, ist nur eine Ausrede und falsch, wie viele Beispiele der Vergangenen Jahre zeigen.

Qualvoller und zudem völlig unnötiger Tod eines Rehbocks in Osnabrück

Ein typisches Beispiel für die Fahrlässigkeit von Hundehaltern ist der folgende Bericht der Jägerschaft über einen am 8. April getöteten Rehbock an der Bramscher Straße. Ein freilaufender Staffordshire-Terrier-Mischling hetzte laut Zeugen auf der Bramscher Straße einen jungen Rehbock, der sich offensichtlich zuvor auf dem Hasefriedhof aufgehalten hatte.

Auf dem Grundstück der Handwerkskammer sprang der Rehbock auf der Flucht vor dem Kampfhund-Mischling, das Tier war vom Hund bereits schwer verletzt worden, in eine große Glasscheibe. Der Rehbock verendete qualvoll vor Ort.

Doch damit nicht genug, versuchte die Hundehalterin zu flüchten, wurde aber von Zeugen gestellt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.

Laut Mitteilung eines Pressesprechers der Polizei Osnabrück wird gegen die Halterin nun wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetzes ermittelt. Darüber hinaus erwartet die Halterin eine Aufforderung der Stadt zu einer Wesensprüfung ihres Hundes. Der Vorfall wird die Hundehalterin teuer zu stehen kommen: Strafe, Kosten für Wesensprüfung und Glasscheibe. 

Dieser frei laufender Staffordshire-Terrier-Mischling soll den Rehbock zuerst verletzt, dann gehetzt haben.

Die Jägerschaft OS-Stadt appelliert daher an die Verantwortung und Disziplin und bittet alle Hundehalter nochmals nachdrücklich, die Leinenpflicht konsequent einzuhalten, und alle Spaziergänger, in Wald und Feld nur auf den ausgewiesenen Wegen zu wandern, damit die Wildtiere in der sensiblen Brut-, Setz- und Aufzucht-Zeit nicht zu stark gestört und gefährdet werden.

Das betrifft einerseits unsere Bodenbrüter wie Fasan, Rebhuhn, Bachstelze, Rotkehlchen, Kiebitz und andere, die ihre Nester auf Wiesen, in Gräben, an Waldrändern oder Ackerflächen haben. Die zweite große Gefahr besteht für trächtige Hasen, Kaninchen und Rehe, die oft keine Chance haben, den hetzenden Hunden zu entkommen, und ihrem Nachwuchs, den Junghasen, Jungkaninchen und Rehkitzen. Die dritte große Gefahr betrifft das junge Rehwild, das gerade vom Muttertier verstoßen wurde (weil der neue Nachwuchs kommt), jetzt auf sich allein gestellt ist, die Gefahren noch nicht kennt, bei jeder Störung flüchtet und durch Straßenunfälle höchst gefährdet ist.

Bildquellen

  • Bramscher-Str.-4: Reinhold Rethschulte
  • Bramscher-Str.-5: Reinhold Rethschulte
  • Bramscher-Str.-6: Reinhold Rethschulte
  • Bramscher Str. (7): Reinhold Rethschulte