Niederlande: Feuerwerksverbot zum bevorstehenden Jahreswechsel

Der Verkauf und das Abschießen von Feuerwerkskörpern wird einmalig in der kommenden Jahreswende verboten. Damit soll zusätzlicher Druck auf die ohnehin schon stark belastete Pflege und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung vermieden werden. Auf Vorschlag des Staatssekretärs für Infrastruktur und Waterstraat Van Veldhoven und des Ministers für Justiz und Sicherheit Grapperhaus hat der Ministerrat diesem vorübergehenden Verbot zugestimmt.

Staatssekretär Van Veldhoven: „Im vergangenen Frühjahr haben wir alle gemeinsam für die Menschen im Gesundheitswesen geklatscht, beim nächsten Jahreswechsel werden wir ihnen und unseren Ordnungskräften helfen, indem wir kein einziges Mal ein Feuerwerk anzünden.

Minister Grapperhaus: „Silvester war für unsere Rettungsdienste immer ein außerordentlich arbeitsreicher Abend und eine außerordentlich arbeitsreiche Nacht. Aber jetzt sicherlich wegen des Coronavirus. Deshalb denkt das Kabinett jetzt über ein Feuerwerksverbot für dieses Jahr nach. Lasst uns unseren Hausmeistern, Polizisten, Feuerwehrleuten und „boas“ (Hilfspolizisten) als Gesellschaft helfen“.

Wegen der Notwendigkeit, den Arbeitsdruck bei dieser Pandemie zum Jahreswechsel nicht zu erhöhen, haben Care, Polizei und Bürgermeister ein vorübergehendes Feuerwerksverbot beantragt. Zur Jahreswende landeten rund 1300 Menschen mit Feuerwerksverletzungen in Krankenhäusern und Arztpraxen für Allgemeinmedizin. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung wird an vielen Orten des Landes während des Jahreswechsels durch Zwischenfälle mit Feuerwerkskörpern behindert. Das Kabinett befasste sich daher mit einem zeitweiligen Verbot und dessen Folgen für die Feuerwerksindustrie.

Kompensation und sichere Lagerung

Da die Ursache des vorübergehenden Verbots im COVID-19 liegt, können Personen aus der Feuerwerksindustrie in jedem Fall die bestehenden COVID-19-Kompensationsmaßnahmen für Unternehmer nutzen. Darüber hinaus erhält der Sektor eine Entschädigung für die sichere Lagerung von unverkauften Feuerwerkskörpern und den Transport zu sicheren Lagerorten. Das Kabinett stellt dafür insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Es versteht sich von selbst, dass Feuerwerkskörper, die nicht verkauft werden, nur an sicheren, speziell dafür vorgesehenen Orten gelagert werden dürfen. Neben den Lagerorten in den Niederlanden haben viele Importeure auch Zugang zu Standorten in Deutschland. Es wird erwartet, dass dies ausreichend Platz für die Lagerung bietet. Wenn der Verkauf von Feuerwerkskörpern 2021 wieder beginnt, können die Bestände noch verkauft werden.

Sterne und Zugseile

Das vorübergehende Feuerwerksverbot gilt nicht für Feuerwerkskörper der sogenannten F-1-Kategorie. Dabei handelt es sich um eine leichte Art von Feuerwerk, wie Sterne, Zugseile und Zierbrunnen (sterretjes, trektouwtjes en sierfonteintjes). Aufgrund der europäischen Richtlinien kann ein Mitgliedsstaat nicht beschließen, diese Art von Feuerwerkskörpern, die das ganze Jahr über in Geschäften verkauft werden können, zu verbieten. Das vorübergehende Verbot von Feuerwerkskörpern wird durch das befristete Gesetz „COVID-19“ geregelt.

Natürlich versteht das Kabinett, dass das Verbot für die Fans von Feuerwerkskörpern enttäuschend ist. Bald wird mitgeteilt werden, was im Rahmen der COVID-19-Beschränkungen um die bevorstehenden Feiertage herum möglich ist.

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