Niederlande: Neue Wege im Kampf gegen das Organisierte Verbrechen

Mehr Möglichkeiten zur Einziehung krimineller Vermögenswerte

Justiz- und Innenminister Grapperhaus erhöht die Möglichkeiten, kriminelle Vermögenswerte abzuziehen. Er arbeitet an einem Gesetzesentwurf, der es ermöglichen wird, kriminelles Geld und Objekte, die aus einer Straftat stammen, ohne vorherige Verurteilung wegen einer Straftat einzuziehen. Es spielt keine Rolle, wessen Name das Objekt trägt oder ob sein Besitzer unbekannt ist. Für die staatliche Einziehung ist es nur wichtig, dass die Staatsanwaltschaft (OM/Open Ministerie) dem Gericht nachweisen kann, dass sie aus einem Verbrechen stammt.

Minister Grapperhaus kündigte diese Woche in einem Schreiben an das Repräsentantenhaus einen Gesetzentwurf für das so genannte „Non-conviction based confiscation“-Verfahren (NCBC) an. „Wir gehen gegen Kriminelle dort vor, wo es sie trifft: in ihrem Vermögen. Dann haben wir nicht nur ihr Drogengeld, sondern auch ihre Luxusautos und teuren Uhren. Wenn die Polizei eine Razzia auf der Suche nach illegalen Waffen durchführt und dabei auch noch eine halbe Million in bar findet, besteht keine Notwendigkeit für langwierige Strafverfahren, um dieses Geld einzuziehen, wenn die an einem Fall Beteiligten behaupten, es gehöre ihnen nicht. Auch Tricks mit verschleiernde Eigentumskonstrukten, bei denen Kriminelle zum Beispiel Autos und Gebäude in fremde Namen setzen, werden dann ohne Erfolg sein“, sagt Grapperhaus.

Die Entziehung krimineller Vermögenswerte ist ein wichtiger Teil der Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Sie frustriert Kriminelle nicht nur in ihrem Streben nach schnellem finanziellen Gewinn, sondern trägt auch dazu bei, kriminelle Investitionen in weitere illegale Aktivitäten zu verhindern. Darüber hinaus verhindert sie, dass Kriminelle und ihre Mittelsmänner, die illegale Praktiken erleichtern helfen, ihr kriminelles Geld dazu verwenden, die legale Wirtschaft zu korrumpieren und dadurch die Gesellschaft zu untergraben.

Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags

Ein Gesetzesvorschlag für das NCBC-Verfahren wird derzeit vorbereitet. Nach der geltenden „Plukze“ Gesetzgebung ist es nicht möglich, kriminelle Vermögenswerte ohne eine Verurteilung wegen einer Straftat einzuziehen. Mit dem NCBC-Verfahren ist dies möglich und gewährleistet so ein schnelleres Eingreifen, um Objekte kriminellen Ursprungs vom Markt zu nehmen. Um kriminelle Vermögenswerte zu extrahieren, werden heute Ermittlungsorganisationen und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, und im Strafverfahren gegen einen Verdächtigen geht viel Personal und Zeit verloren, vor allem wenn die Zusammenarbeit mit anderen Ländern durch Rechtshilfe erforderlich ist und verdeckte Vermögenskonstruktionen genutzt werden.

Die Stärke der neuen Methode liegt in der Umkehrung der bisherigen Arbeitsweise: Nicht die Person, sondern das Objekt steht im Mittelpunkt des Entzugs.

Wegen der Verletzung von Eigentumsrechten ist eine Konfiszierung erst nach einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung möglich. Dafür muss die betreffende Behörde plausibel machen, dass der Gegenstand im Zusammenhang mit Straftaten steht. Wenn es Personen gibt, die den beschlagnahmten Gegenstand beanspruchen, wird von ihnen erwartet, dass sie angeben können, dass die Herkunft aus einer legalen Quelle stammt. Auch werden die notwendigen rechtlichen Rechtsgarantien einbezogen, z.B. das Recht auf den Beistand eines Anwalts und die Möglichkeit, gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einzulegen. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines Schadensersatzes im Falle einer unrechtmäßigen Einziehung.

Ziel ist es, in diesem Frühjahr einen Gesetzesvorschlag für das NCBC-Verfahren zur Konsultation bereit zu haben.

Der Gesetzesentwurf

TKAanpakondermijnendecriminaliteitNCBCprocedure

Bildquellen

  • Verbrechen: basierend auf Bild von Ulrich B.