Veterinärdienst warnt vor Geflügelpest und rät jetzt schon zu vorbeugenden Schutzmaßnahmen wie festen Unterständen

Gute Lösung: Mit einem Dach und einem Gitter bietet dieser Unterstand einen funktionierenden Schutz des gehaltenen Geflügels vor einem Kontakt mit Wildvögeln.

Osnabrück. Dringende Warnung vor der Geflügelpest: Auch in Norddeutschland sind seit Ende Oktober erste Fälle des HPAI H5- Virus bei Wildvögeln nachgewiesen worden, nachdem die Geflügelpest bereits in verschiedenen Ländern in und außerhalb der EU festgestellt worden war.

Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück appelliert deshalb an alle kommerziellen Geflügelbetriebe und auch an alle Hobbyhalter, sich schon jetzt mit der Gefahr auseinanderzusetzen und möglichst schnell vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Die Geflügelpest ist für den Menschen ungefährlich, bei Tieren aber hochansteckend und tödlich. Da der Vogelzug nach Angaben der Veterinäre bereits begonnen hat, kommt es immer wieder zu großen Ansammlungen von Wasservögeln in den Zwischen- und Überwinterungsquartieren. Das führt zur Gefahr einer vermehrten Einschleppung und Weiterverbreitung des Virus unter den Wildvögeln, wobei es dabei gar nicht immer zu auffälligen Krankheitssymptomen oder vermehrten Todesfällen kommen muss.

Durch den zu erwartenden Kälteeinbruch werden dieser Vogelzug beschleunigt und die Virusverbreitung begünstigt. Das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland wird deshalb durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) mittlerweile als hoch eingeschätzt. Besonders in den im Osnabrücker Land häufigen Feuchtgebieten mit Wasserflächen, die von Wasservögeln als Zwischen- oder Winterquartier genutzt werden, besteht ein hohes Risiko, dass sich auch Hausgeflügel mit dem Virus infiziert.

Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück rät deshalb, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel ab sofort möglichst komplett zu unterbinden oder wenigstens auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Nach Einschätzung der Veterinäre kommt es jetzt besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen an. Wenn Geflügel weiter im Freien gehalten werden soll, ist unbedingt auf den Schutz des Geflügelbestandes vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu achten. Dazu gehören auch Futterstellen, die für Wildvögel nicht erreichbar sind, eine geschützte Lagerung von Futter und Einstreu und das Tränken mit Leitungswasser, auf keinen Fall mit Oberflächenwasser.

Weiterhin empfiehlt der Veterinärdienst schon jetzt eine freiwillige Aufstallung freilaufenden Geflügels. Dies kann beispielsweise erfolgen, indem Ausläufe etwa durch engmaschiges Drahtgeflecht nach alle Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt werden. Diese Schutzvorrichtung muss dabei auch nach oben durch Planen oder Dächer gegen Koteintrag von Wildvögeln geschützt sein. Weiterhin sollten der Stall oder der Auslauf nur in betriebseigener Schutzkleidung mit entsprechendem Schuhwerk betreten und auf das Händewaschen und das Reinigen und Desinfizieren von Fahrzeugen, Gerätschaften und Maschinen geachtet werden, wenn diese zwischen unterschiedlichen Haltungseinrichtungen eingesetzt werden.

Da die Lage sich kurzfristig ändern kann, ist ab jetzt auch jederzeit mit der amtlichen Anordnung einer Aufstallung des Geflügels zu rechnen.

Wenn die empfohlenen vorbeugenden Schutzmaßnahmen wie feste Unterstände dann bereits umgesetzt sind, können die kommerziellen und hobbymäßigen Geflügelhalter im Falle des Falles sehr schnell reagieren. Bei einer reinen Stallhaltung sollte darauf geachtet werden, dass diese Ställe ausreichend Licht, gute Luftzufuhr und ausreichend Platz bieten, so dass eine tierschutzgerechte Haltung gewährleistet werden kann.

Vor diesem Hintergrund werden auch die laufenden Monitoringuntersuchungen von verendeten empfänglichen Wildvögeln noch wichtiger. Krankes oder verendetes Wassergeflügel wie Enten, Gänse und Schwäne, aber auch Greifvögel sollen auf das Geflügelpestvirus untersucht werden. Ganz wichtig ist es auch, in jedem Fall unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand zu melden.

Hierzu können sich Geflügelhalter an den Veterinärdienst von Stadt und Landkreis Osnabrück wenden, entweder per Email an veterinaerdienst@lkos.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0541 501 2183.

Weitere Informationen gibt es im Internet auf der Seite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

Bildquellen

  • Gefluegelpest-Warnung: Landkreis Osnabrück, Schratz